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Stellungnahme der NaturFreunde Hamm-Werries zum Regionalplan Ruhr und zur Umsetzung der Wasserrahmen

Der Entwurf des Regionalplan Ruhr war Gegenstand einer ausgiebigen Diskussion bei den NaturFreunden Hamm-Werries. Insbesondere wurden die Auswirkungen einer Ausweitung von rd. 50 Hektar im Stadtbezirk Uentrop als Erweiterung des heutigen Gewerbegebietes diskutiert.

Die NaturFreunde machen deutlich, dass einer weiteren Ausweitung von Gewerbegebieten und dem dadurch bedingten Flächenverbrauch eine Absage erteilt wird. Zuerst müssen die bereits vorhandenen Flächen genutzt werden. Dazu gehören das Gelände des alten Verschiebebahnhofes in Hamm, die Flächen der ehemaligen Zechenstandorte und natürlich auch die nicht mehr benötigten Flächen der Kraftwerke. Die Stadt Hamm wird aufgefordert, diese Flächen in ihre Überlegungen einzubeziehen und entsprechend zu nutzen. Grundsätzlich muss es Ziel sein, Flächen der Natur zurückzugeben und somit einen Beitrag zum Naturschutz und Umweltschutz zu leisten.

Natürlich sprachen sich die NaturFreunde Hamm-Werries auch für konsequente Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie aus. Udo Gonsirowski als Mitglied der Landesleitung der NaturFreunde NRW berichtete über eine Stellungnahme des Verbandes gegenüber der Landesregierung.

Danach sei sauberes Wasser und lebendige Gewässer nicht verhandelbar, sondern ererbte Güter, die geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden müssten. Dies sei einer der zentralen Gründe, warum die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 2000 einen gemeinsamen Rahmen für die Wasserpolitik beschlossen haben – die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie solle garantieren, dass Flüsse, Seen und Küstengewässer mit ihrer Vielfalt an Tieren und Pflanzen, ihren dynamischen Prozessen sowie unser Grundwasser geschützt und nachhaltig genutzt würden.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sei eine europäische Richtlinie, welche den rechtlichen Rahmen für die Wasser-Politik der Europäischen Union (EU) vereinheitlichen solle und bezwecke, deren entsprechende Politik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten. Für die Umsetzung des "guten Zustands" der Gewässer setzte die WRRL als Frist das Jahr 2015, lasse aber unter bestimmten Voraussetzungen Verlängerungen zu. Deutschland habe die Möglichkeiten, zur Fristverlängerung, für fast alle Gewässer ausgereizt. Doch anstatt alles daran zu setzen, die neue Frist 2027 zu erfüllen, werde die Umsetzung weiterhin nur halbherzig betrieben in der Hoffnung auf weitere Fristverlängerungen.

Aus Sorge um die konsequente Umsetzung der WRRL in NRW wandten sich die NaturFreunde NRW – u. a. Verband für Umweltschutz an die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Ursula Heinen-Esser.

Die NaturFreunde NRW sprachen sich entschieden gegen Änderungen der WRRL aus und forderten stattdessen ihre konsequentere Umsetzung auf allen Ebenen.

Die Flusslandschaft der Jahre 2018/19, die Lippe, die von NaturFreunden und Angelfischerverband gekürt wurde, zeige deutlich, was durch ein umweltgerechtes Gewässermanagement an Lebensqualität für Mensch und Tier erreichbar sei, aber auch, wie viele Schritte noch zu gehen seien, bis umfassend ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht sei.

Die NaturFreunde NRW fordern daher:

  • Hände weg von der Wasserrahmenrichtlinie! Die vorbildlichen Bestimmungen der WRRL dürfen nicht abgeschwächt werden. Die für das Jahr 2027 festgelegten Fristen zur Schaffung einer guten Gewässerqualität dürfen nicht hinausgeschoben werden.

  • Für eine konsequente Zielerreichung hin zu einer guten Gewässerqualität bis 2027 müssen für alle Gewässer konkrete, individuelle Maßnahmenpakete erarbeitet und umgesetzt werden.

  • Der Schutz der Gewässer muss Priorität haben in allen Politikfeldern wie Landwirtschaft, Industrie, Energie, Bergbau, Verkehr und Bau von Infrastruktur. Hierfür müssen die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.

  • Die kommunalen und staatlichen Umweltbehörden müssen personell und sachlich so ausgestattet werden, dass sie ihre durch die WRRL vorgeschriebenen Aufgaben zügig erfüllen können.

  • Die Flächenverfügbarkeit als zentrales Hindernis für die Umsetzung der Maßnahmen muss auch durch rechtliche Mittel zur Akquise der Flächen gewährleistet werden können.

  • Beim Hochwasserschutz muss mit Deichrückverlegungen Gebietsausweisung (Bauverbot in Uferbereichen) und ähnlichen Maßnahmen genug Überschwemmungsfläche zur Verfügung gestellt werden. Auenlandschaften sind mit den Flüssen zu verknüpfen, um ökologisch zusammenhängende Gebiete zu schaffen.

Die Ministerin verwies auf die Anstrengungen des Landes in den letzten Jahren und machte in ihrem Antwortschreiben deutlich, dass sie sich dafür einsetze, dass die WRRL auch nach 2027 in ihren wesentlichen Elementen weitergeführt wird. Leider blieb sie schuldig, was mit den wesentlichen Elementen gemeint sei.

Die NaturFreunde werden sich auch weiter für eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung einsetzen.

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